Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist ein wichtiges Organ der Mitbestimmung für die Eltern. Hier werden grundsätzliche Entscheidungen über die Schule getroffen (§ 129 HSG). Drei Elternvertreterinnen und drei Lehrerinnen bzw. Lehrer konferieren unter der Leitung der Schulleiterin. An unserer Schule ist es üblich und durch Beschluss der Schulkonferenz und des Elternbeirates immer wieder bestätigt, dass die Schulkonferenz und der Elternbeirat gemeinsam tagen. Dies ermöglicht uns eine größere Meinungsvielfalt und verhindert Informationsverluste. Diese Form hat sich in den vergangenen Jahren sehr bewährt.