Fehlzeiten

Wenn Ihr Kind einmal aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Schule kommen kann, so benachrichtigen Sie bitte die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer. Sie können auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter der Schule hinterlassen oder einem Mitschüler eine schriftliche Entschuldigung mitgeben. Nach dem Ablauf der Fehlzeit ist dann eine schriftliche Entschuldigung erforderlich, ab dem dritten Fehltag nach Aufforderung ein ärztliches Attest. Leidet Ihr Kind an einer ansteckenden Kinderkrankheit (Masern, Windpocken etc.), ist der Nachweis eines Arztes nötig, der die Nichtansteckung belegt. Gleiches gilt für den Befall von Kopfläusen.